Liste 15   Gruppenfoto   Liste Krings - Freie Bürgerliste
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I. Politik mit den Bürgerinnen und Bürgern!
II. Mit dem Einkommen auskommem!
III. Die öffentliche Sicherheit geht uns alle an
IV. Öffentliche Arbeiten mit Qualität
V. Wir werden Anziehungspunkt für mehr Touristen
VI. Wirtschaft u. Arbeitsplatzförderung bleibt Priorität
VII.Land- und Forstwirtschaft unser Väter Erbe
VIII. Ausbildung ist Zukunft
IX. Die Jugend mit einbeziehen
X. Kultur und Sport = die bessere Freizeitbeschäftigung
XI. Raumordnung mit weniger Reglementierung!
XII. Umwelt = lebensnotwendig
XIII. Solidarität, Gerechtigkeit, Pflege im Alter
XIV. Die Zentrumsrolle von Sankt Vith stärken

I. POLITIK MIT DEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN!

Die Kommune ist die Selbstverwaltung der Bürger in organisierter Zweck- und örtlicher Lebensgemeinschaft. Deshalb sind Bürgernähe sowie Information und Mitbestimmung bei den auf die Menschen bezogenen Dienste der Gemeinde wie: Schulen, öffentliche Arbeiten, Sport, Freizeit, Kultur und Soziales zwingend notwendig! Das ist die Stärke der FBL: Wir werden diese offene Gemeindepolitik auch in der nächsten Legislaturperiode noch verbessern indem wir das Programm der ländlichen Entwicklung dazu nutzen die Betroffenen stärker in die Projektarbeit einzubinden.

Dazu dienen folgende Vorhaben:

1. Die LISTE KRINGS - FBL hat alle Bürger der Gemeinde mittels Fragebogen an der Gestaltung ihres Programms beteiligt: die Anregungen und Vorschläge wurden im vorliegenden Programm mit aufgenommen.

2. Die Herausgabe der Informationsschrift "Unsere Gemeinde" wird fortgesetzt. Diese Informationsschrift soll nicht nur Erreichtes darstellen, sondern auch über offene Fragen und Überlegungen informieren, so dass sich die Bürger selbst eine Meinung bilden können.

3. Die Organisation von Bürgerversammlungen in den einzelnen Ortschaften bzw. Anhörungen zu bestimmten Sachfragen wird fortgeführt. Darüber hinaus wird das anlaufende Programm der ländlichen Entwicklung eine verstärkte Einbindung der Bevölkerung in die Planungs- und Gestaltungsarbeit ermöglichen.

4. Zu genau abzugrenzenden Sachfragen werden auch weiterhin Bürgerbefragungen mittels Fragebogen durchgeführt, die Meinung der verschiedenen betroffenen Personengruppen eingeholt und Experten befragt. Bei sehr wichtigen Entscheidungen wird auch die Möglichkeit des Volksentscheides erwogen.

5. Gezielte Aktionen für die Jugendlichen mit dem Ziel, diese für die
Gemeinde - Angelegenheiten zu interessieren, so z.B.:

  • Organisation eines "Jugendbeirates", bei dem die Jugendlichen konkret Demokratie "üben" können und Entschließungen verabschieden können, die auch vom Gemeinderat aufgegriffen werden;
  • Einladung von Schüler-, Lehrlings- und anderer Jugendgruppen in das Rathaus, verbunden mit der Vorstellung der Gemeinde über das Internet;

6. Den Bürgern der Eifel muss es verstärkt ermöglicht werden, über die Dienstleistungen und Unterstützungen der Gemeinschaft, der Region und des Föderalstaates in deutscher Sprache informiert zu werden; mit dem Bau des Triangels und dem angrenzenden Ministerium der DG, dass insgesamt 7 verschiedene Dienstleistungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft aufnimmt, wird das Angebot für die deutschsprachige Bevölkerung wesentlich verbessert werden. Die FBL wird dafür eintreten, dass die entsprechenden Informationsstellen in der Stadt St.Vith von diesen Behörden eingerichtet werden.

7. Die Qualität der sozialen Kontakte in den Dörfern und Stadtvierteln hat einen direkten Einfluss auf die Lebensqualität und das Verantwortungs-bewusstsein der Bürger/Innen; daher unterstützt die FBL Initiativen, die den sozialen Kontakt und die Eigenverantwortung fördern.

II. MIT DEM EINKOMMEM AUSKOMMEM!

1. Haushalten mit den vorhandenen Mitteln, um die Steuern niedrig zu halten: Das ist die beste Wirtschaftsförderung, die eine Gemeinde machen kann, aber dies bedeutet eine auf Prioritäten ausgerichtete Finanzpolitik. Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik ist die Vorraussetzung für eine zukunftsorientierte Gemeindepolitik, die das Wohl der kommenden Generation mit in Betracht zieht. Die Liste KRINGS - FBL ist der Garant dafür, dass die Finanzen der Gemeinde auch weiterhin mit Bedacht für Projekte eingesetzt werden, mit denen die Zukunft der Gemeinde in den verschiedenen Bereichen des Gemeinwesens nachhaltig gesichert wird.

2. Bei der Realisierung von Projekten wird sich die Liste KRINGS - FBL an folgenden Leitlinien orientieren:

  • Projekte können nur geplant und realisiert werden, wenn die zu ihrer Realisierung erforderlichen Investitionen das für die Gemeinde vertretbare Anleihevolumen nicht übersteigt.
  • Es müssen alle Möglichkeiten, Zuschüsse seitens der Wallonischen Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder der Europäischen Gemeinschaft zu erhalten, voll ausgeschöpft werden. Nur bei kleineren oder bei dringenden Projekten kann und soll von diesem Grundsatz abgewichen werden.
  • Die Möglichkeit einer Kofinanzierung seitens privater Investoren sollte bei gewissen Projekten überprüft werden.
  • Die Folgekosten von Projekten müssen vor deren Realisierung berechnet und damit überschaubar sein: Sie müssen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde vertretbar sein.

3. Der Bauhof hat in den vergangen Jahren viele Projekte mit Kompetenz und Sachverstand ausgeführt. Auch in Zukunft sollten Projekte in eigener Regie von den Gemeindearbeitern durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere:

  • bei nicht bezuschussbaren Arbeiten;
  • bei vielen Unterhaltsarbeiten an den gemeindeeigenen Gebäuden und Anlagen;
  • bei der Anlage von Bürgersteigen.

Die Gemeinde kann auf diese Weise auch weiterhin so vielen Menschen wie möglich einen Arbeitsplatz bieten. Bei Neueinstellungen soll auf qualifiziertes Personal geachtet werden, aber auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, BVA- Personal einzustellen, da dies u.a. auch mit einer erheblichen finanziellen Einsparung für die Gemeinde verbunden ist.

III. DIE ÖFFENTLICHE SICHERHEIT GEHT UNS ALLE AN!

Verkehrssicherheitsmaßnahmen sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Bürger/Innen bilden eine gute Grundlage für eine effiziente Sicherheitspolitik. Erforderlich bleibt die Anlage weiterer Bürgersteige, gut sichtbarer Zebrastreifen und Fahrbahnmarkierungen sowie die Erweiterung der öffentlichen Beleuchtung. Dazu müssen Feuerwehr- und Notdienste weiterhin optimal ausgerüstet werden!

Auf Gemeindeebene tritt die FBL für folgende Maßnahmen ein:

1. Im Bereich der Sicherheit vor Straftaten ist den vorbeugenden Maßnahmen der Vorrang zu geben. Zu diesem Zweck ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen, der Polizei und den Bürger/Innen von besonderer Bedeutung. Öffentliche Sicherheit ist auch direkt abhängig von der Qualität der sozialen Kontakte in den Dörfern und den Stadtvierteln. Daher wird die Gemeinde Initiativen unterstützen, welche der Vorbeugung dienen und die Eigenverantwortung von Bürgern und Bürgergruppen fördert.

2. Im Bereich des Drogenmissbrauchs ist die Stadtgemeinde keine geschützte Insel: es ist wichtig, dies zu erkennen. Die Gemeinde soll in Zusammenarbeit mit der Polizei, den Schulen, der ASL, den Jugendzentren, Jugendorganisationen oder der Initiative

3. „0 Promille unter 16“ verstärkt Aufklärungsarbeit leisten.

4. Umweltvergehen sollten ebenfalls durch Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen möglichst verhindert werden. Umweltdelikte dürfen aber in ihrer Bedeutung nicht als weniger gravierend eingestuft oder sogar übergangen werden: Sie sind bei Vorsätzlichkeit mit allen gesetzlich verfügbaren Mitteln zu ahnden.

5. In Feuerwehr und Notdienste wurden in der vergangenen Legislatur mit dem Bau einer neuen Halle für den Rettungsdienst und dem Ankauf von 5 neuen Fahrzeugen mehr als 1 Mio. € investiert. Diese für unsere Bevölkerung unentbehrlichen Dienste müssen weiterhin optimal ausgerüstet werden. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Gemeindeverantwortlichen und den Verantwortlichen dieser Dienste ist die beste Voraussetzung für deren gutes Funktionieren.

6. Im Hinblick auf die wachsende Zahl von Unfällen, die durch Hunde verursacht werden, muss auf eine strikte Befolgung der in allen 5 Eifelgemeinden einheitlich verabschiedeten neuen Verordnung zur Hundehaltung geachtet werden.

IV. ÖFFENTLICHE ARBEITEN MIT QUALITÄT

Der Bauhof der Stadtgemeinde muss weiterhin ein kompetenter Ansprechpartner im Hoch- und Tiefbau bleiben. Somit kann den Bedürfnissen der Bevölkerung schnell und preiswert Rechnung getragen werden. In diesem Bereich hat Christian Krings 12 Jahre lang mit großem Erfolg die Verantwortung getragen und möchte dies in Zukunft auch weiterhin gerne tun!

Dem dienen folgende Vorhaben der Liste KRINGS - FBL:

1. Verkehrssicherheit:

a) Verkehrsberuhigung: Der eingeschlagene Weg mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vor allem vor Schulen und in den Dorfkernen wurde in den vergangenen 12 Jahren konsequent von uns umgesetzt.

b) Anlegen von Bürgersteigen: In den vergangenen 12 Jahren wurde bereits sehr viel in die Anlage von Bürgersteigen investiert. Diese Anstrengungen werden auch in der kommenden Periode fortgesetzt. Der neue Stadtrat soll Anfang 2007 die Bedürfnisse überprüfen und eine neue Prioritätenliste verabschieden.

c) Einführung von weiteren Tempo 30 Zonen in Wohngebieten, wenn dies von den Anliegern befürwortet wird.

d) In Zusammenarbeit mit der Polizeizone EIFEL soll auch in Zukunft vorbeugend gegen Raserei auf unseren Straßen vorgegangen werden. Hierzu eigenen sich neben Radarkontrollen auch die verstärkt eingesetzten Präventionstafeln und das Anbringen von Radarwarnzeichen.

2. Bauarbeiten:

Die FBL plädiert für die Umsetzung der im Stadtrat festgelegten Prioritäten des Infrastrukturplanes beim Ausbau von Kanälen, Straßen und Plätzen. Grundsätzlich sollte die Politik der vergangenen Jahre fortgesetzt werden, indem nach gründlicher Planung Gesamtkonzepte verwirklicht werden, wo zuerst alle Versorgungsleitungen verlegt werden, damit neue Straßen nicht kurzfristig wieder durch Bauarbeiten beschädigt werden.
Das Programm der auszuführenden Arbeiten entnehmen Sie bitte der Auflistung, die für jede Ortschaft erstellt wurde.

3. Straßenbeschilderung und -beleuchtung:

In die Straßenbeschilderung und -beleuchtung hat die Gemeinde in den vergangenen Jahren viel investiert, so dass sie in beiden Bereichen gut ausgestattet ist.
Trotzdem werden auch in den kommenden Jahren Verbesserungen erforderlich sein, die in Übereinstimmung zwischen BSK und Stadtrat zu beschließen sind.

V. WIR WERDEN ANZIEHUNGSPUNKT FÜR MEHR TOURISTEN

Der Bau des neuen Kultur-, Konferenz und Messezentrums „TRIANGEL“, der im Bau befindliche Radwanderweg Sankt Vith - Prüm, die anstehende Öffnung des Rechter Schieferstollens und die Erweiterung des Freizeitgebietes Wiesenbach, eröffnen der Stadtgemeinde St. Vith neue Möglichkeiten im touristischen Bereich. Die Liste KRINGS - FBL wird diesen Wirtschaftsektor mit allen Kräften unterstützen, da dieser Sektor neue Arbeitsplätze schafft und damit zur Verbesserung der Lebensqualität unserer Bevölkerung beiträgt. Gleichzeitig muss die Gemeinde darauf achten, dass das Wohnumfeld der Anwohner dieser Einrichtungen nicht geschädigt wird.

Dazu dienen folgende Vorhaben:

1. Die in Kürze anstehende Öffnung des Rechter Schieferstollens für den Besucherverkehr bietet der Stadtgemeinde St. Vith neue Möglichkeiten im touristischen Bereich. Es gilt nun unbedingt dieses großartige Projekt fachgerecht zu vermarkten und die Ehrenamtlichen der VOG Schieferstollen bei ihren diesbezüglichen Bemühungen bestens zu unterstützen.

2. Nach dem Ankauf von 5 ha. Gelände vom Orden der Augustinerinnen, hat die Stadt nun die Möglichkeit, den in Arbeit befindlichen besonderen Bebauungsplan für das Freizeitgebiet Wiesenbach, zügig umzusetzen. Dabei ist unbedingt auf eine Konzertierung und Absprache mit der Bevölkerung von Wiesenbach zu achten, damit deren Lebensqualität nicht eingeschränkt wird.

3. Die Stadt Sankt Vith wird zum Ausgangspunkt des Kulturtourismus mit dem Bau des neuen Kultur- Konferenz und Messezentrums „TRIANGEL“. Konkrete Maßnahmen im Bereich der touristischen Infrastruktur und des Kulturangebots wären u. a.:

  • Das Programm der Dorfkernerneuerungen muss fortgesetzt werden: Pflege des kulturellen Erbgutes (Häuser, Fassaden, Dorfbrunnen, Viehtränken, Mahnmale, Wegekreuze, alte Bäume, Hecken ...).
  • Eine noch bessere Beschilderung der Wanderwege, die einheitlich, einfach und - von Wanderkarten und noch aufzustellenden Wandertafeln ausgehend - für die Wandergäste nachvollziehbar sein muss. Die herrliche Landschaft der Eifel und das Wandern in dieser Landschaft ist die touristische Attraktion und das touristische Angebot in unserer Gegend zu jeder Jahreszeit und bei (fast) jedem Wetter nach dem Motto: "Zum Wandern gibt es kein schlechtes Wetter, es gibt nur der Witterung nicht angepasste Kleidung".
  • Die Umsetzung eines gut ausgeschilderten Faradwegenetzes nach dem Knotenpunksystem durch das Verkehrsamt der Ostkantone hat zu einer wesentlichen Verbesserung des Angebotes geführt. Darüber hinaus wurde mit der Nutzung von verschiedenen brachliegenden Eisenbahnrouten für das Radwanderwegenetz ein überaus interessantes Angebot sowohl für Touristen als auch für unsere Bevölkerung geschaffen.
  • Der mit insgesamt 1,25 Mio. € Interreg Mitteln unterstützte Bau des RAVEL- WEGES St. Vith - Steinebrück - Prüm kann in Kürze fertig gestellt werden. Der weitere Ausbau ab Lommersweiler in Richtung Burg-Reuland nach Luxemburg muss nun in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden konsequent vorangetrieben werden.
  • Ein verstärktes kulturelles Angebot (Konzerte, Theater, Ausstellungen...) nach der Errichtung des neuen Kultur- Konferenz- und Messezentrums in Sankt Vith. In dieses Konzept sollte auch das angrenzende Museum und das Filmtheater Corso mit einbezogen werden.

4. Verstärkte Präsenz der Angebote im Internet (Märkte, Ausstellungen, Summertime, Naturlehrpfade,..)

5. Bei der Planung und der Verwirklichung aller Vorhaben zur touristischen Entwicklung sind die Verkehrsvereine, das Verkehrsamt der Ostkantone, der Naturpark Hohes Venn - Eifel, aber auch das Volksbildungswerk und andere kulturellen, heimatkundlichen und Umweltorganisationen als Partner einer gemeinde übergreifenden Fremdenverkehrspolitik anzusprechen. Darüber hinaus ist die Einbindung der Gemeinde in überregionale- euregionale touristische Konzepte sehr wichtig.

VI. WIRTSCHAFT U. ARBEITSPLATZFÖRDERUNG BLEIBT PRIORITÄT

Die neoliberale Globalisierung gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand. Die Gemeinde muss Defizite der übergeordneten Politik durch gut durchdachte Initiativen vor Ort wettmachen. Deshalb: Alle Subventionen erschließen, um Gewerbeflächen und bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, Dynamisierung des Einzelhandelszentrums St. Vith durch Kulturtourismus und durch eine optimale Zusammenarbeit aller aktiven Kräfte.

Diesem Ziel dienen folgende Vorhaben der Liste KRINGS - FBL:

1. Den jungen Betriebsgründern ebenso wie den alteingesessenen Betriebsleitern werden die Informationen über alle von der Europäischen Gemeinschaft, dem Föderalstaat und der Wallonischen Region gewährten Unterstützungsmaßnahmen insbesondere durch die WFG zugängig gemacht. Dies ist in den vergangenen Jahren durch die Einrichtung entsprechender Informationsstellen im Haus der DG in St.Vith erfolgt. Es muss aber in jedem Fall weiterhin eine bessere Koordinierung der Informationsangebote der verschiedenen Behörden durch die Stadt angestrebt werden. Hierbei müssen in jedem Fall die Möglichkeiten des Internet voll ausgeschöpft werden.

2. Das Porträt des Wirtschaftsstandortes St.Vith/Eifel mit allen erforderlichen Angaben (verfügbare Industrie- und Gewerbeflächen in den Industriezonen, Bevölkerungsstruktur, Schulen insbes. Technische Schule, kulturelles Angebot, Kontaktstellen ...)muss ständig aktualisiert werden.

3. Eine gezielte Suche nach neuen Investoren im Bereich der Holzverarbeitung war zuletzt von Erfolg gekrönt, auch wenn diese Betriebe sich auf Kaiserbaracke (Gemeinde Amel) ansiedeln. Diese Arbeitsplätze stehen auch den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde St.Vith zur Verfügung und sie werden die Zukunft dieses wichtigen Produktionssektors für die Eifel sichern. In enger Konzertierung mit der Nachbargemeinde haben wir auf eine gute Schallschutzisolierung der Anlagen bestanden.

Wir müssen aber weiterhin neue Wege im Bereich der erneuerbaren Energien gehen wie z.B. mit Hackschnitzelheizanlagen oder Biogasanlagen, weil sie mit den hier nachwachsenden Rohstoffen Energie produzieren, Arbeitsplätze schaffen und uns von den Ölimporten unabhängiger machen.

4. Sankt Vith soll Kongressstadt werden. Konkret bedeutet das: Anwerbung von Firmen- und Fachkonferenzen in Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Restaurantgewerbe der Gemeinde. Eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung dieses für das Wirtschaftsleben der Eifel wichtigen Vorhabens bietet das in Auftrag gegebene multifunktionelle Zentrum „Triangel“. Vom Management dieses Zentrums sollte eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Regionalmarketing für St.Vith und Umgebung betrieben werden.

Dies muss in Zusammenarbeit mit der WFG, dem Wirtschaftsausschuss der Stadt, der Fördergemeinschaft, der Mittelstandsvereinigung, den Werbeausschüssen, den verschiedenen Service-Clubs und anderer Initiativen sowie den regionalen Einrichtungen geschehen, um eine zielorientierte und möglichst effiziente Wirtschaftsförderung für die Stadtgemeinde und die Eifel zu erreichen.Im gleichen Sinne sollten die Bemühungen weiter unterstützt werden, Messeveranstaltungen in diesem Zentrum durchzuführen.

5. Durch die Neugestaltung des Stadtkerns von Sankt Vith und durch eine gute Lösung der Parkplatzprobleme, wurde Sankt Vith wesentlich attraktiver für Touristen und Geschäftsbesucher; die positiven Auswirkungen kommen der Gesamtgemeinde zugute. Diese Erneuerung muss fortgesetzt werden durch die Neugestaltung der noch verbleibenden Plätze (Platz an der Kirche, Alter Viehmarkt)

6. Es gilt Sankt Vith als Verwaltungszentrum langfristig zu sichern: Mit dem Bau des neuen Verwaltungsgebäudes im Triangel Komplex und dem Ankauf des ehemaligen Anwesens Maraite durch das Forem konnten diese Arbeitsplätze in der Verwaltung und im Dienstleistungsbereich langfristig gesichert werden. Die Stadt St.Vith muss darauf achten und sich dafür in Gesprächen mit der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie den regionalen und nationalen Behörden einsetzen, dass bei der Einrichtung von Dienststellen ein fairer Ausgleich zwischen dem Norden und dem Süden unserer Gemeinschaft erreicht wird; dies ist nicht nur aus ökonomischen Gründen (Arbeitsplätze für qualifizierte Kräfte und Absatzsteigerung des lokalen Gewerbes), sondern auch aus sozialen und kulturellen Gründen (Abwanderung von qualifizierten Personen) bedeutend.

VII. LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT UNSER VÄTER ERBE

1. Die Landwirtschaft war lange Zeit der prägende Wirtschaftsbereich der Eifel: Die meisten Menschen waren in den vielen kleinen landwirtschaftlichen Betrieben direkt oder indirekt beschäftigt. Diese Situation hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert: alleine von 1960 bis 2005 hat die Anzahl selbstständiger Landwirte um 90 % abgenommen, wogegen die Anzahl der Selbstständigen in den anderen Wirtschaftssektoren im gleichen Zeitraum stark gewachsen ist. Dies ist auf die radikalen Struktur- und Marktveränderungen zurückzuführen, auf die eine Gemeinde keinen Einfluss hatte und hat. Dennoch bleibt die Landwirtschaft für die Eifel und die Gemeinde St.Vith von großer Bedeutung und es geht darum, die Handlungsspielräume, die eine Gemeinde zur Förderung der Landwirtschaft hat, zu nutzen.

Folgende Vorschläge der Liste KRINGS - FBL dienen diesem Ziel:

  • Rücksichtnahme auf die Interessen der Landwirtschaft bei der Raumordnung;
  • Unterstützung von regionalen Austellungen und Märkten zur Förderung des Absatzes von regionalen Produkten aus der Eifel;
  • Unterhalt der landwirtschaftlichen Wege.
2. Wald- und Forstwirtschaft bleiben für die Gemeinde St.Vith und die Eifel in mehrfacher Hinsicht von außerordentlicher Bedeutung:
  • Der Wald hat einen nicht zu beziffernden ökologischen Wert, dies wurde auch im kürzlich durch den Stadtrat verabschiedeten Waldbewirtschaftungsplan, durch eine verstärkte Berücksichtigung der Laubhölzer bei neuen Anpflanzungen dokumentiert.
  • Der Holzverkauf bleibt eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeindekasse.
  • Der Wald macht die Eifel zu einem Naherholungsgebiet per excellence für die sie umgebenden städtischen Ballungsräume: Dies ist die Grundlage für die weitere Entwicklung eines (sanften) Tages- und Wochenendtourismus (siehe: Fremdenverkehr).
  • Der Wald hat einen nicht zu beziffernden ökologischen Wert.
  • Der Wald ist das Stadion der Natursportler: Diesen Vereinen muss die Ausübung ihres Sportes im Wald auch in Zukunft ermöglicht werden!
  • Im Dialog mit der Forstverwaltung, den Sägewerksbesitzern, den holzverarbeitenden Betrieben und den Umweltorganisationen müssen die Maßnahmen besprochen werden, die es ermöglichen, diese Werte in einem vernünftigen und einem auf die Zukunft ausgerichteten Ausgleich zu erhalten und zu steigern.


VIII. AUSBILDUNG IST ZUKUNFT

Die Kinder sind unsere Zukunft.
Deshalb möchte die FBL auch weiterhin in die Bildung der Kinder investieren. Die FBL sieht die Elternräte als Partner in der Gestaltung eines kindgerechten Lern- und Lebensumfeldes.
Die Liste KRINGS - FBL steht auch weiterhin für eine angepasste Schulinfrastruktur und eine engagierte Unterstützung des Lehrpersonals, damit die Jugendlichen die besten Voraussetzungen bekommen, um ihre Zukunft zu meistern.

Das bedeutet für uns:

1. Die Schulinfrastruktur

a) Unterhaltsarbeiten
Die Gemeinde muss weiterhin dafür Sorge tragen, dass die mit erheblichen Finanzaufwand neu gebauten oder renovierten Schulgebäude, die Schulhöfe und die Spielplätze regelmäßig unterhalten und erforderliche Reparaturarbeiten fachgerecht ausgeführt werden.

b) Um-, An- und Neubau
Trotz erheblicher Anstrengungen bleibt eine ganze Reihe von Bauvorhaben zu realisieren:

  • Schönberg: Die Bauarbeiten werden ab Oktober 2006 beginnen.
  • Emmels: grundlegende Renovierung des Mitteltraktes aus Sicherheitsgründen;
  • Hinderhausen: Nach dem Innenausbau des Altbaus und der Erneuerung der Decke im Kindergarten, bleibt der Anbau eines Bewegungsraumes noch auszuführen.

Grundsätzlich: alle Gebäude sind mit der nötigen Infrastruktur auszurüsten, damit sie den neuen Bedürfnissen der Schule gerecht werden können. Einrichtung von angepassten Bibliotheken mit den "alten" und den "neuen" Medien, Räume für Bewegung und musisch/kreatives Gestalten.

c) Schulhöfe
Nachdem in der laufenden Legislatur alle Spielplätze grundlegend renoviert und sicherheitstechnisch in Ordnung gebracht wurden sollen im Haushalt der Gemeinde jährlich Mittel vorgesehen, um auf Bedürfnisse bzgl. Schulhofgestaltung reagieren zu können. Doch strebt die Gemeinde gerade in punkto Schulhofgestaltung und Finanzierung eine enge Zusammenarbeit mit den Elternvereinigungen an. Das schafft Bindung zur Schule, und Schulhöfe werden zu Dorfplätzen für Kinder auch außerhalb der Schulzeiten. Grundsätzlich gilt hier wie auch für die Infrastruktur an den Gebäuden, dass kleinere Projekte auch ohne Zuschüsse durchgezogen werden.

2. Die Schulpolitik

a) Die Schulen sollen sich in größtmöglicher Autonomie selbst verwalten. Der regelmäßige Austausch zwischen Schulleiter/Innen und Schulschöffe/in sorgt für die nötige Koordination und Harmonisierung. Projekte zur Integration behinderter Kinder wie sie derzeit vom Ministerium angestrebt werden, werden von der FBL begrüßt.

b) Der Umweltgedanke muss noch verstärkt Einzug in die alltägliche Praxis der Schule halten: umweltfreundliches Schulmaterial, Anlage von naturnahen
Schulgärten und Schulhöfen (z.B. Holunderschule).

c) Die Schule soll keine Insel sein; Öffnung nach außen.
- Verkehrserziehung.
- Kontakte mit Polizei, Rathaus, Feuerwehr usw.

d) Die vor- und nachschulische Betreuung, soll offen bleiben für die sich
verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft.

IX. DIE JUGEND MIT EINBEZIEHEN

Die Jugendarbeit in Vereinen, Jugendgruppen und die offene Jugendarbeit sollen unterstützt werden. Die Jugend soll sich an den Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligen. Die FBL möchte die Jugend ermutigen Verantwortung zu übernehmen und sie beim Erlernen von Werten und von Rücksichtsnahme unterstützen. Deshalb schlagen wir im Einzelnen vor :

1. Einbezug der Jugend:

Jugendvereinigungen und Organisationen werden als Partner betrachtet, um im Dialog mit der Gemeinde den Entwicklungen im Jugendbereich zu begegnen. In Zusammenarbeit mit dem RDJ und dem Infoladen kann die Gründung eines Beirates für Jugendfragen ins Auge gefasst werden. Die Liste KRINGS - FBL verspricht sich durch den Einbezug der Jugend ein höheres Maß an Interesse für die öffentlichen Belange und somit eine Erziehung zum Bürger/lnnensinn und -verantwortung.

Vorstellbar ist auch eine Gutachterfunktion bei Projekten, die die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen direkt betreffen sowie die Unterstützung von Initiativen durch die selbstverantwortliche Verwaltung eines zur Verfügung gestellten begrenzten Budgets in Absprache mit den Verantwortlichen der Gemeinde.

2. Öffnung nach Außen :

Über die Kontakte mit den Jugendorganisationen kann unter Inanspruchnahme europäischer Förderprogramme ein Austausch zwischen Jugendlichen organisiert werden. Dadurch sollen Weltoffenheit, Europagedanke, Weltbürgersinn und Toleranz gefördert werden.

3. Jugendgerechte Infrastrukturen

Prinzipiell sollen Jugendliche auch überall dort Aufnahme finden, wo Erwachsene von der öffentlichen Hand bezuschusste Treffpunkte haben. Dort, wo sich ein spezifisches Bedürfnis stellt, sollen Jugendliche immer auch selbst Initiative und Verantwortung übernehmen. Die Liste KRINGS - FBL befürwortet prinzipiell die Unterstützung solcher Anliegen. In Zukunft sollen im Triangel Jugendbälle stattfinden. Im gleichen Gebäudetrakt wird das Jugendinformationszentrum untergebracht

4. Offene Jugendarbeit

Der Jugendtreff in der Rodter Straße ist ein Treff für möglichst viele Jugendliche. Bei entsprechendem Bedarf soll die hauptamtliche Animatorin nach Möglichkeit auch Ansprechpartnerin für Initiativen der offenen Jugendarbeit in anderen Ortschaften sein. Der Kinderferientreff wird als bewährtes Angebot fortgesetzt.

5. Umgang mit Gefahren

Die Heranwachsenden sind Gefahren ausgesetzt, wie z.B. exzessiven Alkoholkonsum und Drogen, Wochenendunfälle, Gewaltverherrlichung, Sicherheitsmanko bei größeren Veranstaltungen, usw. Hier sind vorbeugende Initiativen und die Einhaltung von bestehenden Richtlinien vonnöten.
Unter Einbezug der Organisationen, die sich an Jugendliche wenden, der Jugendlichen selber, der Veranstalter von Bällen, der anderen Eifelgemeinden und der Polizei sollen machbare Lösungen gesucht und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Bei der Besetzung der Funktion des Präsidenten/in ist auf notwendige Sachkompetenz

X. KULTUR UND SPORT = DIE BESSERE FREIZEITBESCHÄFTIGUNG

Ohne Vereinsleben, ohne Kultur, Sport und kreative Betätigung in seiner ganzen Vielfalt wäre unser Leben ärmer. Deshalb steht die Liste KRINGS - FBL auch weiterhin für eine substanzielle Unterstützung der Sport- und Kulturvereine .Das im Bau befindliche Kultur-, Konferenz- und Messezentrum „TRIANGEL“ ist als kulturpolitisches Gesamtkonzept für das gesamte St. Vither Land konzipiert und bietet nicht nur ein angemessenes Raumangebot für Vereine und Kulturanbieter, sondern auch neue Perspektiven im Handel- und Dienstleistungsbereich.

Die Liste KRINGS - FBL wird sich auch in Zukunft mit aller Kraft für diese Bereiche einsetzen und schlägt folgendes vor:

1. Förderung des Vereinslebens

Die Liste KRINGS - FBL wird auch weiterhin die zahlreichen Kultur- und Sportvereine der Stadtgemeinde finanziell unterstützen, insbesondere in ihrer Jugendarbeit. Darüber hinaus sollten die Vereine auch weiterhin auf die logistische Unterstützung der Stadt (Fuhrpark) bei Großveranstaltungen rechnen können.

2. Erhalt des Kulturerbes und Förderung des Geschichtsbewusstseins

Das noch vorhandene Kulturerbe muss erhalten und gepflegt werden. Dazu dienen u.a. folgende Vorhaben, die in enger Zusammenarbeit mit dem Geschichtsverein, den Verkehrsvereinen oder Bürgerinitiativen realisiert werden sollen und die zwei gleichwertigen Zielen dienen:

a. Unsere Kinder und Jugendliche brauchen Geschichtsbewusstsein, wenn sie die Gegenwart begreifen und die heutigen Werte schätzen sollen. Die Vorhaben dienen damit auch den Schulen, die aktiv an diesen Projekten beteiligt werden sollen.

b. Die Touristen sollen erfahren können, wie man in St.Vith und der Eifel gelebt hat: Das interessiert sie und steigert ihr Interesse für den Urlaubsstandort St.Vith und Eifel.

Im Rahmen der jetzt auch für Sankt Vith genehmigten Aufnahme in das Programm der ländlichen Entwicklung sollten folgende Vorhaben vorangebracht werden:

  • Aktiver Denkmalschutz: Fortsetzung der Dorfkernerneuerung.
  • Beratung und Unterstützung bei der Renovierung erhaltenswerter typisch Eifeler Bauernhäuser;
  • Einrichtung eines Museums in Recht in Verbindung mit der Öffnung des Schieferstollens, in dem die Gewinnung des Rechter Blausteines, seine Verarbeitung und Verwendung und somit das alte Rechter Steinmetzhandwerk dargestellt wird (Finanzierung mit EG-Mitteln);
  • Einrichtung eines zentralen Spiel- und Freizeitplatzes im Einzugsbereich SFZ und Jugendherberge.
  • Einrichtung einer ständigen Ausstellung in St.Vith, in der das Leben und das Werk von bedeutenden St.Vither Persönlichkeiten wie Silvio Gesell, Anton Hecking,... dokumentiert wird;
  • Einrichtung eines typisch Eifeler Bauernhofes der Jahrhundertwende, in dem das Leben und Arbeiten der Eifeler Bauern dokumentiert wird und eine Sammlung der Gerätschaften dieser Zeit angelegt wird;
    ( Rektor-Peter-Cremer -Technikmuseum am Tommberg in Rodt)

3. Förderung der Kreativität

Dazu dienen u. a. folgende Vorhaben:

  • In den Gemeindeschulen sollen Musik, Gesang und künstlerische Kreativität wieder wesentlich mehr gefördert werden;
  • Weitere Unterstützung der Musikakademie, wobei diese allerdings einer Reform bedarf;
  • Weitere Unterstützung des Kreativen Ateliers in Neundorf;
  • Die Vorstellung aktueller Vereinsaktivitäten auf dem Kreisverkehr „An den Linden „ sollte auch weiterhin ermöglicht werden, da dies der Ausdruck eines dynamischen kulturellen und sportlichen Vereinslebens in der Gemeinde ist.
  • Weitere Unterstützung des Theaterfestes der Agora und der Veranstaltungen von Ostbelgienfestival und Volksbildungswerk.

4. Kultur- und Sportinfrastruktur

1. In den vergangenen Jahren wurde in den verschiedenen Ortschaften der Stadtgemeinde- teils auf Initiative der Vereine, teils auf Initiative der Stadtgemeinde - eine vorbildliche Kultur- und Sportinfrastruktur geschaffen. Weitere Initiativen wird die Liste KRINGS - FBL im Rahmen der bisherigen Bedingungen auch weiter fördern (siehe Maßnahmenkatalog für die einzelnen Ortschaften).

2. Die Stadtgemeinde Sankt Vith braucht als Zentrumsgemeinde der Eifel das neue auf dem Bahnhofsgelände in Auftrag gegebenen Kultur- und Konferenz- und Messezentrum „Triangel“.
Für die Liste KRINGS - FBL gelten im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb des "Triangel" folgende Leitlinien:

Der Betrieb des "Kultur- und Konferenzzentrums" muss so kostensparend gestaltet werden, dass es sich mit der Unterstützung der DG weitgehend selbst trägt. Um dieses Ziel zu erreichen wurde auf folgendes geachtet:

  • auf eine energiesparende Bauweise und Einrichtung einer Hackschnitzelverbrennungsanlage;
  • auf eine multifunktionale Nutzung;
  • dass das Zentrum professionell geführt wird und der Betrieb der privatrechtlichen Betreibergesellschaft „Autonome Gemeinderegie“ übertragen wurde, deren Vorstand sowohl für die Gestaltung des Programmes als auch für den allgemeinen Betrieb verantwortlich ist und dabei auch die Verantwortung für die Ausgaben und die Einnahmen des Betriebes übernimmt.

XI. RAUMORDNUNG MIT WENIGER REGLEMENTIERUNG !

Raum- und Bauordnungspläne sind wesentliche Instrumente des Umweltschutzes, der Wahrung der Wohnqualität und der Wirtschaftsentwicklung einer Gemeinde;

Nach dem Erwerb des Geländes „am Bödemchen“ können wir Bauwilligen endlich wieder preiswerte Baustellen anbieten. Dieses wichtige Projekt muss in der neuen Legislatur zügig verwirklicht werden.

Bei der Realisierung dieser Vorhaben sind für die Liste KRINGS - FBL folgende Leitlinien maßgebend:

a. Die Ausweisung neuer Wohngebiete bzw. neuer Industrie- und Gewerbegebiete wie auch die Genehmigung neuer Parzellierungen bedürfen einer vorherigen gründlichen Prüfung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensqualität, insbesondere auch u.a. auf die zusätzliche Verkehrsbelastung, den Parkplatzbedarf…

b. Abänderungen von Raum- und Bauordnungen bedürfen eines möglichst großen Konsenses der direkt von diesen Abänderungen Betroffenen; Bürgerbefragungen und die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsverfahren dürfen nicht als eher lästige Formalitäten betrachtet und behandelt werden. Gemeindeverwaltung und Kommunaler Beratungsausschuss haben in diesen Verfahren nicht nur eine formale und passive, sondern eine aktive Informationsaufgabe zu erfüllen;

c. Bestehende kommunale Bauordnungen sind von jedermann ohne Unterschied einzuhalten: Abweichungen sind im gesetzlichen Rahmen möglich, wenn der festgelegte Charakter der betroffenen Zone dadurch nicht abgeändert wird und ein überwiegendes Einvernehmen der direkt betroffenen Nachbarn erreicht wird;

XII. UMWELT = LEBENSNOTWENDIG

Die Liste KRINGS - FBL besteht auf tadelloses Trinkwasser für alle Ortschaften: ein Ziel, das mit der Fertigstellung der zentralen Trinkwasseraufbereitungsanlage in greifbare Nähe rückt;
Weiterführung der Anstrengungen zur Abwasserklärung;
Maßnahmen zur Energieeinsparung in den öffentlichen Gebäuden und neue Initiativen zur Energiegewinnung die nicht aus fossilen Brennstoffen gewonnen werden

Diesem Ziel dienen u.a. folgende Vorhaben der Liste KRINGS - FBL:

1. Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallentsorgung

Die Abfallvermeidung hat oberste Priorität. Hier gilt es vor allem, dass die Bevölkerung korrekt und umfassend informiert wird. Betriebe und Kaufhäuser können durch die Auswahl ihres Angebotes einen wesentlichen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten; die FBL wird den Dialog mit den Verantwortlichen der Betriebe und
Kaufhäuser in diesem Sinne suchen.

Die Abfallverwertung muss durch regelmäßige Informationen der Stadtgemeinde und der IDELUX, die den Containerpark betreibt weiter verbessert werden. Dabei muss die Ordnung im Containerpark eingehalten werden, damit eine gute Sortierung der verschiedenen Stoffe gewährleistet wird. Die Förderung der nachbarschaftlichen Hilfe bei der Entsorgung von Abfällen zum Containerpark für Mitbürger/Innen, die selbst nicht über ein Fahrzeug verfügen, Förderung der Kompostierung von organischen Abfällen, eine Einbeziehung der Schulen in die Umsetzung der Politik der Abfallvermeidung und -verwertung bleiben wichtig Instrumente im Hinblick auf eine
gute Abfallverwertung.

Die Müllbeseitigung sollte kostendeckend sein und wird über Gebühren finanziert. Das Verursacherprinzip muss bei der Finanzierung berücksichtigt werden.

2. Wasserversorgung und Abwasserklärung

Im Bereich der Wasserversorgung hat der Stadtrat in den vergangenen Jahren das Projekt der zentralen Wasserversorgung zügig vorangetrieben. Damit ist die Gemeinde Sankt Vith nun in der glücklichen Lage über genügend Trinkwasserreserven in einem genehmigten Quellschutzgebiet, über eine moderne Wasseraufbereitungsanlage und einen Kopfbehälter mit einem Volumen von 2400m_ zu verfügen. Die bisherigen Investitionen in diese Anlagen und die großen Transportleitungen belaufen sich auf über 3,5 Mio. €.

In den kommenden Jahren gilt es nun die restlichen Transportleitungen zu verlegen, damit die Ortschaften Recht, Wallerode und die Altgemeinde Lommersweiler an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen werden können. Dabei muss weiterhin das örtliche Wasserleitungsnetz dort verbessert und ergänzt werden, wo dies erforderlich ist: So wird die Ortschaft Andler mit einer Trinkwasserleitung ausgestattet

Im Bereich der Abwasserklärung ist die wallonische Regionalbehörde maßgebend, da sie auch die Abwassergebühren erhebt, so dass die Gemeinde zur Einrichtung von Kläranlagen keinen oder nur einen sehr geringen Handlungsspielraum hat. Nach der Verabschiedung des Abwasserentsorgungsplanes nach hydrologischen Einzugsgebieten (PASH) durch die Wallonische Region, wo die Ortschaften Rodt und Recht größtenteils in die kollektive Klärzone aufgenommen wurden, gilt es nun in beiden Ortschaften das Kanalsystem zu erweitern und zu verbessern mit dem Ziel, dass bis 2012 die AIDE in beiden Orten eine Kläranlage baut.

3. Förderung der erneuerbaren Energien

Die Gemeinde sollte alles in ihrer Macht stehende unternehmen um den sparsamen Umgang mit der immer knapper und teurer werdenden Energie zu fördern. So muss die bessere Wärmedämmung in öffentlichen Gebäuden konsequent vorangetrieben werden, aber auch die rationelle Stromnutzung durch Energieberatung, gezielte Informationen, Verwendung von Sparlampen in der öffentlichen Beleuchtung, ist von größter Wichtigkeit. Neben mehr Umweltschutz wird dabei auch mittel- und langfristig eine finanzielle Entlastung des Gemeindehaushaltes erreicht werden.

4. Aktiver Landschaftsschutz

Mit der Verpachtung des Werrelsbachtales „Hünninger Venn“ an den B.N.V.S. zum symbolischen Euro wurde in unmittelbarer Nähe zur Stadt ein wertvolles Naturareal geschaffen. Der neue Stadtrat muss über die weitere Zweckbestimmung der in Zukunft nicht mehr genutzten historischen Wasserpumpstation „Hünninger Venn“ entscheiden.
Es sollte nach Ansicht der Liste KRINGS - FBL überlegt werden inwieweit dieses Gebäude am Stadtrand von St. Vith, das aus dem Jahre 1900 stammt, zur Präsentation von didaktischem Material über den Wasserkreislauf und Informationen über die Fauna und Flora des Hünninger Venns genutzt werden könnte..

5. Förderung des Umweltbewusstseins

Folgende Vorschläge der Liste KRINGS - FBL können dazu beitragen:

  • Sachliche Information der Bevölkerung über die Bedeutung des Umweltschutzes, über die erneuerbaren Energien (Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke,....);
  • Organisation von Fachtagungen/-konferenzen im neuen "TRIANGEL" zu Fragen des Umweltschutzes bzw. der erneuerbaren Energien in Zusammenarbeit mit Fachinstituten und Unternehmen;
  • Ausschreibung eines Preises für Umweltschutz, der an Privatpersonen, Vereinigungen oder Unternehmen für besondere Initiativen im Bereich des Umweltschutzes zu vergeben wäre;
  • Einrichtung von naturnahem Schulgelände zur Sensibilisierung der Kinder für die Pflanzen- und Tierwelt.

6. Straf- und zivilrechtliche Verfolgung von Umweltdelikte

Wie in allen anderen Bereichen der Bekämpfung von Kriminalität setzt die FBL zunächst auf die vorbeugenden Maßnahmen (Information, Bewusstseinsbildung, Abmahnung...) und das Verantwortungsbewusstsein der Bürger/Innen. Bei einer Minderheit von Zeitgenossen werden diese Maßnahmen aber erfahrungsgemäß nicht ausreichen. In diesen Fällen tritt die Liste KRINGS - FBL dafür ein:

  • dass bewusst oder aus grober Fahrlässigkeit begangene Umweltdelikte nicht als Kavaliersdelikte betrachtet werden und in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten strafrechtlich verfolgt werden;
  • dass die Gemeinde sich bei einer Strafverfolgung auch als Zivilpartei erklärt, um eine materielle Wiedergutmachung für den entstandenen Schaden bzw. die Dienstleistungen der Gemeindedienste (Feuerwehr, Fuhrpark...) zu erreichen.

XIII. SOLIDARITÄT, GERECHTIGKEIT, PFLEGE IM ALTER

Es geraten immer wieder Menschen bedingt durch Krankheit, Arbeitsplatzverlust, Trennung, Überschuldung, ... in existenziell schwierige Situationen, in denen sie auf Solidarität angewiesen sind. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen, der neuen Herausforderungen im Familien- und Jugendbereich, der Wirtschafts- und Energiekrise und der Veralterung der Bevölkerung wird der Handlungsbedarf der ÖSHZ und Kommunen immer akuter. Deshalb gilt es, wie bisher eine aktive Sozialpolitik zu betreiben, die den sich abzeichnenden Entwicklungen rechtzeitig begegnet, dies nach Möglichkeit unter Zuhilfenahme von externen Finanzierungsquellen.

Die Gemeinde kann in ihren Entscheidungen z.B. in der Wohnungs-, Mobilitäts-, Wirtschafts-, Schul-, Familien- und Jugendpolitik viel zur sozialen Gerechtigkeit beitragen.

Hauptakteur einer gezielten Sozialpolitik ist das Sozialhilfezentrum, dem neben der Einzelhilfe eine koordinierende und eine vorbeugende Aufgabe zukommt.
Das ÖSHZ hat diese Herausforderungen angenommen und sich zu einem dynamischen lokalen Dienstleistungszentrum entwickelt.

1. Der Sozialhilferat
Bei der Besetzung der Funktion des Präsidenten/in ist auf notwendige Sachkompetenz zu achten. Die Funktion muss mit Engagement gleichzeitig im richtigen Geist der sozialen Verantwortung und der finanziellen Vernunft ausgeübt werden. Die Arbeit des Sozialhilferates sollte von klaren Kriterien geleitet sein, Rechtssicherheit bieten und in allen richtungsweisenden Entscheidungen transparent sein.

2. Eigenverantwortung der Betroffenen
In der Sozialpolitik sind vor allem die Maßnahmen und Initiativen zukunftsweisend, die dazu beitragen, dass die Betroffenen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden. Sie werden nicht als passive Nutznießer von Dienstleistungen, sondern als aktive Partner zur Verbesserung ihrer eigenen Situation gesehen. Eine gute Information und Ausbildung, eine unbürokratische Hilfestellung, die Motivierung und unterstützende Begleitung, die Vereinbarung und Einhaltung von Abmachungen, der eindeutige Respekt der Person, sind Voraussetzungen für einen erfolgreichen Prozess hin zur Unabhängigkeit. Nicht nur der Kunde, auch das ÖSHZ hat ein finanzielles und ein moralisches Interesse daran, dass Armutssituationen beendet werden. Hilfe zur Selbsthilfe ist gefragt. Folgende Angebote sollten daher ausgebaut werden:
  • Integration durch Arbeit und durch Ausbildung: Dort wo dies möglich ist, wird den Menschen dadurch langfristig geholfen, aus einer sozialen Notsituation zu entkommen. Besonderes Augenmerk legt die Liste KRINGS - FBL auf Bemühungen, die Jugendlichen und Wiedereinsteiger/lnnen bei der Erlangung von Kompetenz für den Arbeitsmarkt helfen und auf Projekte, die Menschen mit geringer Qualifikation eine Ausbildung oder Arbeit ermöglichen, bevorzugt in Zusammenarbeit mit bestehenden Sozialbetrieben oder für Initiativen die auf einen gesellschaftlichen Bedarf antworten (z.B. Dienstleistungen für alte Menschen
  • Entschuldungsberatung, Kontenverwaltungen und Budgetbegleitungen sollen konsequent angeboten werden um die zunehmende Zahl schwieriger finanzieller Situationen zu bereinigen.
  • Energieausgaben sollen vor allem durch Energiesparmaßnahmen vorgebeugt werden. z. B. bessere Isolierung der Wohnung, Holzöfen...
  • Administrative Unterstützung für den Bezug von Zuschüssen, Kinderzulagen, Sozialleistungen,...
  • Kollektiver Ansatz: Durch den Einbezug Gleichbetroffener in die Lösung ihrer problematischen Situation, werden sehr oft anhaltende Resultate erzielt. Beispielhafte Initiativen wie die Verbraucherschulung, wie Nutzer- oder Mieterkomitees oder Initiativen die der Isolation entgegenwirken bieten geeignete Ansätze hierzu und sollten durch das ÖSHZ gefördert werden.. Ein persönliches soziales Umfeld zu haben, ist der beste Weg zur Verbesserung einer schwierigen Situation. Auch Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe sollen gezielt angeregt werden.

3. Hilfe für Menschen in Notlagen :
Es gibt immer wieder Situationen, wo über die o.e. Förderung der Eigenverantwortung hinaus eine gezielte Hilfe des ÖSHZ erforderlich wird. Dies ist der Fall, wenn z.B. Menschen mit psychischen oder anderen Erkrankungen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung,... Hilfe benötigen. Das ÖSHZ bemüht sich dabei um die gute Zusammenarbeit mit den bestehenden Diensten und unterstützt diese nach Möglichkeit. Die Liste KRINGS - FBL befürwortet die baldmöglichste Verwirklichung der MSP Einrichtung durch die Interkommunale für das Gesundheits- und Sozialwesen.

4. Die Seniorenhilfe ist eine der bedeutendsten künftigen Herausforderungen.
Dies zeigen die immer länger werdenden Wartelisten für die angehenden Bewohner der Altenheime. Die Möglichkeiten der Finanzierung von Altenheimplätzen ist jedoch begrenzt. Daher müssen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen Initiativen unterstützt werden, die es den alten Menschen ermöglichen eigenständig zu Hause zu leben. Hierzu ist es wichtig, die Bedürfnisse der alten Menschen zu erfassen (häuslicher Begleitdienst) und dort wo sie keine Hilfe in der Familie oder Nachbarschaft finden können unterstützende Dienste anzubieten. Sehr oft sind es die Kleinigkeiten des Alltags die gemeistert werden müssen. Neben Hilfe im Haushalt sind dies oft das Instandhalten von Wohnung und Bering (Hausmeisterdienst), Einrichtung eines Bades auf Parterre und häusliche Pflege, Essen, Bügelservice, Fahrten, Einsamkeit... Die Benachteiligung von Menschen ohne Auto oder Führerschein erweist sich ohnehin als grundlegender Faktor der gesellschaftlichen Teilnahme und der Armutsbekämpfung. Die Möglichkeit eines ehrenamtlichen Fahrdienstes für Kranke und für Senioren oder eines so genannten Sozialtaxis sollten geprüft werden.

5. Flüchtlinge
Auch St.Vith ist von der Problematik der Flüchtlinge betroffen, wenn auch nur in geringem Maße. Die Einrichtung von kleinen Aufnahmestrukturen auf Ebene der Gemeinde hat sich in sozialer und finanzieller Hinsicht als das bessere Konzept bewährt. Diese sollen nach Möglichkeit aufrechterhalten werden. Informationen über die Situation dieser Menschen bleibt erforderlich, um Toleranz und Akzeptanz zu fördern.

6. Koordinierende Sozialpolitik:
Das ÖSHZ soll den Austausch und die Koordination zwischen den bestehenden Diensten und den ehrenamtlichen Organisationen in der Gemeinde fördern. Die Vernetzung und Zusammenarbeit der Angebote muss unterstützt werden. Die Anhörung der im sozialen Bereich tätigen Akteure ist neben der statistischen Erhebung der festzustellenden Entwicklungen ein wichtiges Planungsinstrument und soll wiederholt werden. Hierdurch können gezielt Prioritäten gesetzt werden. Vorbeugung ist von zentraler Bedeutung in folgenden Bereichen: Erziehung, Konsumverhalten, Verringerung von Gesundheitsausgaben, Vermeidung von Suchtproblemen,...
Darüber hinaus sollen die Initiativen des ÖSHZ zur gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen ÖSHZ, das Bemühen um eine relative Angleichung von Abläufen und Hilfen und die Entwicklung von Vorbeugungsmaßnahmen fortgesetzt werden

7. Wohnungspolitik
ο Mit dem Erwerb eines 7ha großen Geländes „am Bödemchen“ hat die Gemeinde erstmals die Möglichkeit in St. Vith mehr als 50 Baustellen zu schaffen, die zum Selbstkostenpreis an junge Bauwillige verkauft werden können. Hier soll ein urbanistisches Konzept erstellt werden, welches die sozialen Kontakte und die Integration aller Altersgruppen fördert.
  • Es wird beabsichtigt, auch in den Dörfern den Erwerb von Baustellen durch Bauwillige zu ermöglichen.
  • Die Schaffung von zusätzlichem erschwinglichen Wohnraum in Zusammenarbeit mit den zuständigen Diensten, insbesondere durch Renovierungs- und Umänderungsarbeiten, Unterstützung zur Schaffung von Einliegerwohnungen, usw. soll fortgesetzt werden. Auch die Schaffung zusätzlicher Notaufnahmewohnungen erweist sich als erforderlich.

8. Entwicklungshilfe:
Die Liste KRINGS - FBL schlägt vor, dass die Gemeinde auch in Zukunft ihre Verantwortung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten übernimmt. Zu überlegen wäre, ob sich die Stadt nicht auch in einem Entwicklungsland für eine längerfristige Kooperation mit einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend ausspricht

XIV DIE ZENTRUMSROLLE VON SANKT VITH STÄRKEN

Die Liste KRINGS - FBL hat sich in den vergangenen Jahren erfolgreich dafür eingesetzt, die Interessen der Gemeinde St.Vith und darüber hinaus der Eifel innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft betonter wahrzunehmen und auf einen fairen Interessenausgleich zwischen Eupen und der Eifel zu achten.

Das werden wir auch weiterhin tun und die Gemeinde übergreifende Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden der Eifel, den angrenzenden Gemeinden in der Wallonie und der BRD fördern

Folgende Projekte werden den Standort Sankt Vith als Zentrum der belgischen Eifel weiter stärken:

  • Die Erweiterung der Industriezone Sankt Vith Nord um weitere 40 ha.
  • Der Bau des Kultur-, Konferenz- und Messezentrum „TRIANGEL“ als kulturpolitisches Gesamtkonzept für das gesamte St. Vither Land. Das neue Zentrum bietet nicht nur ein angemessenes Raumangebot für Vereine und Kulturanbieter, sondern auch neue Perspektiven im Handel- und Dienstleistungsbereich.
  • Der gleichzeitig durch die DG ausgeführte Bau des Ministeriums auf dem ehemaligen Bahnhofgelände wird die Rolle von Sankt Vith als Verwaltungsstandort im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft endgültig festigen.
  • Vervollständigt wir dieses Konzept durch die geplante Stichstraße zur Erschließung des neuen Bahnhofsviertels und den Bau des Hotels PERON und Wohnungen durch private Investoren.
  • Der weitere Ausbau der Klinik und des Seniorenheims sind eindrucksvolle Beweise einer gut durchdachten zukunftsorientierten Entwicklung des Standortes Sankt Vith im Pflegebereich.
  • Der geplante Bau des psychiatrischen Pflegtraktes auf dem Areal des ehemaligen Klosterhofes ist ein weiterer Meilenstein zur Standortsicherung des Pflegeangebotes in Sankt Vith.
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